Liquidität erhalten – Tipps zur Vorgehensweise

Die aktuelle Lage ist für alle touristische Unternehmen, insbesondere Reisebüros, und klein/ mittelständische Veranstalter, dramatisch wie nie. Die Corona-Krise sorgt für einen wirtschaftlichen Stillstand und bringt neue, nie dagewesene Herausforderungen zu Tage.

Die Länder und die Bundesregierung haben einige Maßnahmen auf den Weg gebracht, um die Folgen abzuschwächen und betroffenen Unternehmen finanziell unter die Arme zu greifen. Diese Soforthilfen sollten auf jeden Fall genutzt werden. In diesem Artikel haben wir von „Ehrich und Kollegen“ Infos und Tipps zusammengetragen, an denen Sie sich orientieren können, um entsprechende Maßnahmen ergreifen zu können.


KFW-Kredite – was brauche ich zur Beantragung?

Die KFW-Kredite sind eine weitere und sinnvolle Maßnahme speziell nach der Erhöhung der Staatshaftung auf 100% für mittelständische Unternehmen. Doch sind bei der Beantragung über die Hausbank einige Dinge zu beachten. Wichtig dabei ist, dass Sie alle notwenigen Unterlagen beisammenhaben. Zu den notwendigen Unterlagen zählen:

  • Jahresabschluss 2018
  • Vorläufiger Jahresabschluss/Bilanz/BWA inkl. Summen und Saldenliste per 2019
  • Beschreibung der aktuellen Situation, sowie der bereits eingeleiteten Maßnahmen und der Planungsprämissen
  • Liquiditätsplanung 2020 zur Ermittlung des aktuellen Liquiditätsbedarfs.
  • Rentabilitätsplanung für die Jahre 2020 und 2021 unter der Berücksichtigung der vorgenannten Planungsprämissen. Hierzu hat unser Partner TAA ein kostenloses Tool bereitgestellt. Dieses können Sie unter ehrich@ehrichundkollegen.de anfragen. Wir werden Ihre Anfrage entsprechend bearbeiten und kümmern uns darum, dass Sie das Planungstool schnellstmöglich erhalten!

Weitere Soforthilfen und Maßnahmen:

Die KFW-Kredite sind bei Weitem nicht das einzige, was Sie in dieser Zeit in Anspruch nehmen können. Weitere Maßnahmen sollten ergriffen und umgesetzt werden. Wir raten dazu mit Geschäftspartnern und Dienstleistern in den Dialog zu treten. Ziel sollte es sein, die laufenden Kosten auf ein Minimum zu reduzieren, um die Liquidität des Unternehmens so gut wie möglich zu optimieren. 

  • Soforthilfen von Land und Bund beantragen (Ab 9.000€ für Unternehmen von bis zu 5 Mitarbeitern)
  • Kurzarbeitergeld bei der Bundesagentur für Arbeit beantragen. (Sie sollten dabei nicht an die Info@ schreiben. Versuchen Sie über Ihr zuständiges Arbeitsamt die entsprechende E-Mailadresse zu erfragen. Im Normalfall sind die Mailadressen wie folgt aufgebaut: ihrAmt.031-os@arbeitsagentur.de 

Beispiele:
Köln:              koeln.031-os@arbeitsagentur.de
München:       muenchen.031-os@arbeitsagentur.de
Ingolstadt:      augsburg.031-os@arbeitsagantur.de (Zuständige Arbeitsagentur für Ingolstadt ist Augsburg)

  • Mietstundungen besser noch Mietminderung mit dem Vermieter vereinbaren
  • Herabsetzungsanträge über den Steuerberater bei dem zuständigen Finanzamt für alle Steuerarten (Einkommenssteuer, Gewerbesteuer, Körperschaftssteuer, etc.) stellen.
  • Stundungen der Sozialversicherungsbeiträge beantragen (aktuell möglich bis zum 31.05.2020)
  • Steuerberater bzw. Buchhaltungsdienstleister Anpassung der mtl. Gebühren (oft nach Buchungsvolumen) auf das derzeitige Volumen
  • Stundungen oder Herabsetzungen der monatlichen Gebühren bei Leasingverträgen beantragen
  • Alle weiteren Verträge im Bereich sonstige Kosten checken und Stundungen oder Herabsetzungen beantragen

Für alle aufgeführten Maßnahmen sollten Sie versuchen die Stundung oder Reduzierungen für einen Zeitraum der nächsten 3-6 Monate zu vereinbaren. Bei Fragen, oder sollten Sie Unterstützung benötigen können Sie uns gerne kontaktieren. 

Mail: ehrich@ehrichundkollegen.de

Tel.: 0511 16290900

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