UPDATE zu KFW-Schnellkrediten in der Corona-Krise

Die KFW hat die Bedingungen für den KFW-Schnellkredit für Mittelständische Unternehmen angepasst. Die wesentliche Veränderung bezieht sich auf die Absicherung durch den Bund, die nunmehr auf 100% erhöht wurde. Somit haben Sie die Chance sich zusätzliche Liquidität zu sichern. Folgende Voraussetzungen und Bedingungen sind zu beachten:

  •  Förderkredit für Investitionen und laufende Kosten
  • für Unternehmen mit 11 bis 249 Mitarbeitern, die mindestens seit Januar 2019 am Markt sind
  • Max. Kreditbetrag beträgt bis zu 2 Monatsumsätze des Jahres 2019

Dabei gilt:

  • Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten erhalten max. EUR 500.000,00
  • Unternehmen mit mehr als 50 Beschäftigten erhalten max. EUR 800.000,00

Die Rahmenbedingungen für den Kredit lauten wie folgt:

  • Zinssatz von aktuell 3,00% p.a.
  • 10 Jahre Laufzeit
  • 100% Risikoübernahme durch die KfW
  • Keine Risikoprüfung durch Ihre Bank
  • Voraussetzung ist, Sie haben in 2019 oder im Durchschnitt der letzten 3 Jahre einen Gewinn erwirtschaftet

Die KFW arbeitet mit Hochdruck daran, dass dieser Schnellkredit für mittelständische Unternehmen schnellstmöglich beantragt werden kann. Hierzu können Sie sich bei Ihrer Hausbank weitere Informationen einholen. Ihre Hausbank ist bei der Beantragung der KFW-Kredite der richtige Ansprechpartner. Wir wünschen Ihnen viel Erfolg bei der Beantragung der Sofortkredite.  

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